Leistungsschutzrecht: Gesetze wie Bananensoftware – sollen bei den Anwendern reifen. Na, Danke!

Mit einer kleinen Anfrage erkundigte sich die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen bei der Bundesregierung, wie es mit der Umsetzung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger (LSR) aussieht. Die Antwort zeigt, dass die Regierung selbst nicht weiß, wie das offenkundig unausgereifte LSR jemals funktionieren soll – und dass ihr das offenbar egal ist. Ein Kommentar für iRights.info.

Foto:  Ian Ransley  CC BY
Foto: Ian Ransley CC BY

In ihren insgesamt 18 Fragen ging es den Grünen insbesondere um drei Aspekte: Erstens, welche Anbieter oder Dienstleister nach Ansicht der Bundesregierung konkret vom Leistungsschutzrecht betroffen seien; zweitens, wie lang die im Gesetz genannten „kleinen“ und „kleinsten“ Textausschnitte konkret sein müssen, um unter das Leistungsschutzrecht zu fallen; und drittens, wie die Bundesregierung den gesetzlichen Beteiligungsanspruch der Urheber am LSR gewährleisten will  – wie also die Urheber zu ihrem Geld kommen sollen, das ihnen Regierung, Verlage und Journalistenverbände versprochen haben.

Nun liegen die Antworten der Bundesregierung dazu vor (PDF), verfasst vom parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV), Christian Lange (MdB, SPD). Brauchbares ist nicht darunter, im Gegenteil.

So heißt es beispielsweise, dass die Bundesregierung insbesondere die derzeit anhängigen Verfahren der VG Media vor der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) „aufmerksam beobachtet“. Und weiter:

„Auf Grundlage der Ergebnisse der Evaluation ist anschließend zu bewerten, ob sich das Leistungsschutzrecht des Presseverlegers in der Praxis bewährt hat und inwieweit die Regelung einer Überarbeitung bedarf, um den angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen von Presseverlegern auf der einen Seite und kommerziellen Nutzern auf der anderen Seite sicherzustellen.“

Und auf die Frage der Grünen-Fraktion nach der Definition von „kleinen“ und „kleinsten“ Textausschnitten antwortet die Bundesregierung:

„Bei Streitigkeiten, inwieweit im konkreten Einzelfall relevante Nutzungshandlungen vorgenommen werden, entscheiden letztlich die ordentlichen Gerichte.“

„Gesetzesentwickler“ liefern Beta-Version aus

Wer gesetzgeberische Politik so versteht, der erinnert doch stark an eine berüchtigte Handelspraxis der IT-Branche, Stichwort „Bananensoftware“: wird grün ausgeliefert, soll bei den Anwendern reifen. Da wird mit heißer Nadel eine Anwendung zusammengestrickt, die vorne kaum etwas bietet und hinten kaum funktioniert, aber dank Beschwerden der Anwender sukzessive „entwickelt“, oder besser: überhaupt brauchbar wird. Beim Leistungsschutzrecht machten bestimmte Verlage Druck, die gebrieften „Gesetzentwickler“ lieferten eine Art Beta-Version. Doch statt diese Frühversion mit seinen unfertigen „Features“ – hier Gesetzes-Formulierungen – vernünftig zu testen, wurde dieses Beta-Gesetz unausgereift verabschiedet. Na, Danke!

Evaluiert wird nun im Markt und vor Gericht. Und die Branche gibt bereits erste Antworten darauf, was sie davon hält: zahlreiche Verlage erklärten den Verzicht auf das LSR. Auch das kennt man von Bananensoftware: Überzeugen erste Versionen nicht, springt ein Großteil potenzieller Nutzer ab – meist auf Nimmerwiedersehen.

Die anderen hingegen, hier die Presseverlage, die auf das Leistungsschutzrecht pochen, und die von ihnen okkupierte VG Media, müssen jetzt die Maschen aufnehmen, die die Gesetzesstricker am Ende der Legislaturperiode eilig fallen ließen. Dafür bemühen sie weitere „Strickhelfer“, hier die Schiedsstelle des DPMA – und sicher bald auch die Gerichte. Das kann dauern, das wird kosten. Und es kann gut sein, dass diese ganzen Gerichtsverfahren am Ende kaum etwas klären und dieses Gesetz nie richtig angewendet werden wird. Aber auch das kennt die Softwarebranche: langwierig entwickelte und verschlimmbesserte Features oder ganze Apps, die irgendwann verschwinden, weil sie keiner nutzt. Na, toll!

Versuch-und-Irrtum-Methode taugt nicht

Die Versuch-und-Irrtum-Methode taugt nicht für die Gesetzgebung. Sie kostet Ressourcen und richtet politischen und wirtschaftlichen Schaden an. Und sie verhöhnt ausgerechnet diejenigen, deren Schutz die Regierung sonst bei jeder sich bietenden Gelegenheit im Munde führt: die Urheber. Das zeigt überdeutlich die Antwort der Bundesregierung auf die Frage danach, wie dafür gesorgt werden soll, dass Urheber zu ihrem gesetzlich garantierten Anteil am LSR kommen sollen:

„Die angemessene Beteiligung des Urhebers an den mit der Verwertung des Leistungsschutzrechts erzielten Einnahmen des Presseverlegers ist durch § 87h des Urheberrechtsgesetzes gewährleistet. Die Regelung bekräftigt die in den §§ 11 und 32 des Urheberrechtsgesetzes zum Ausdruck kommende verfassungsrechtlich begründete Wertung, nach der der Urheber an jeder wirtschaftlichen Nutzung seines Werkes angemessen zu beteiligen ist.“

Dieser lapidare Verweis auf den Gesetzestext offenbart Sprach-, Ahnungs- und Hilflosigkeit. Von einem Gesetzgeber ist zu erwarten, dass er nur dann Gesetze macht, wenn er weiß, dass sie sinnvoll sind und wie sie um- und durchgesetzt werden können. Das LSR ist ein Beispiel für das Gegenteil.

Mit ihren Antworten verschanzt sich die Bundesregierung hinter der Wiederholung von Bekanntem und schiebt die Handlungsverantwortung entweder an Beteiligte und Betroffene ab – ohne selber zu wissen, wer eigentlich dazu zählt – oder an die Gerichte. Und dort landen jetzt all die „Features“, die schon während des Gesetzgebungsverfahrens von zahlreichen Experten als unausgereift und unbrauchbar eingestuft wurden.

Verfummeltes wird leise vom Markt genommen

Um für das Fazit im Bild zu bleiben: Softwarefirmen nehmen in solchen Fällen das verfummelte Programm leise vom Markt. Manchmal entwickeln sie es von Grund auf neu. Oft hört man jedoch nie wieder etwas davon. Na, bitte!

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