Konferenzbericht: Diskurse zu Kollektivlizenzen und Urhebervertragsrecht

Bei der 7. Urheberrechts-Konferenz in Berlin stand im Mittelpunkt, worauf es bei der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie ankommt. Ein Schwerpunkt war dabei, ob und wie die Reform Urheber und ausübende Künstler stärkt, um gegen unfaire Verträge und Bezahlungen vorgehen zu können.

Die Konferenz der Initiative Urheberrecht findet seit 2013 jährlich statt. Wie kaum anders zu erwarten, stand dieses Jahr die EU-Richtlinie zum „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ im Mittelpunkt. Sie hat zum Ziel, das Urheberrecht in den Mitgliedsstaaten zu vereinheitlichen. Da sie als Richtlinie bindend ist, müssen sie alle EU-Länder bis Frühjahr 2021 in nationales Recht umgesetzt haben. Wie genau das geschehen soll, darüber wird jetzt diskutiert. …

… Da sich die erweiterten Kollektivlizenzen auch auf Urheber erstrecken, die noch keiner Verwertungsgesellschaft angeschlossen sind (im Rechtsjargon „Außenseiter“ genannt), müssten sich die Gesellschaften mit weiteren Urhebergruppen verständigen, beispielsweise mit Youtubern. Diese und weitere Rechteinhaber neuen Typus’ sollten sich, so der Verfassungsrechtler Bernd Holznagel (Westfälische Wilhelms-Universität Münster), auch in den politischen Diskussionsprozess einschalten, um ihre womöglich spezifischen Interessen einzubringen und ihre urheberrechtlichen Ansprüche wahrzunehmen.

Aus Sicht von Bernd Holznagel betrifft die Urheberrechtsreform die Interessen von vier Bezugsgruppen, die jeweils auf elementaren Grundrechten beruhen und daher gewissenhaft gegeneinander abzuwägen seien. So ginge es für die Rechtsinhaber um das Eigentumsgrundrecht, für die Diensteanbieter, die das Teilen von Online-Inhalten ermöglichen, um Berufsfreiheit, für passive Onlinenutzer um die Informationsfreiheit und für aktive Nutzer, wie Uploader, um die Meinungs- und Kunstfreiheit. „Keine der vier oben genannten Gruppen darf bei der Umsetzung Vorrang genießen“, sagte Holznagel.

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