Vergriffen? – Kritik der Content-Verknappung

„… unserer ersten Single, die momentan leider vergriffen ist“, las ich neulich auf derWebsite einer Band. Wie, jetzt, vergriffen? Das klingt aber altmodisch, ja, analog: „einfach nichts mehr davon da“, „ratzeputze ausverkauft“. Wie das? Musik ist doch seit Jahren Digitalware, sie erfordert kein „Herstellen“ eines anfassbaren Produkts sondern nur ein „Bereitstellen“ der Dateien auf Computer-Festplatte(n). Die Server digitaler Plattenladen sind praktisch endlose Regalfläche, wozu also „ausmustern“?

Gleichwohl verschwinden digitale Singles und Alben ständig aus den Stores. Datei weg, Link futsch. Komischerweise ist dann im Sprachraum Digitaliens nie von „vergriffen“ die Rede. Stattdessen sind die Tracks oder Videos, die Dateien oder Streams „nicht verfügbar“. Und das im Zeitalter riesiger Serverfarmen, die als letztes Problem eine nicht ausreichende Speicherkapazität haben. Die Antwort: Weil die Verknappung ein marktwirtschaftliches Prinzip ist, um Bedarf anzuregen.

Ob bei Autobenzin, bei Billigflieger-Tickets oder bei Konferenzteilnahmen zum Frühbuchertarif, mit Schnäppchen-Tagen und limitierten Stückzahlen: mit Verknappung und Vergriff lassen sich Kaufgelüste stimulieren.

Und aus Sicht der Hersteller gibt es zunächst keinen rationalen Grund, auf die Technik der Verknappung auf den Märkten virtueller Dateien zu verzichten. Das „Original“ begreifen sie als Quelle, als Wasserhahn der Reproduktion, den man mal auf- und mal wieder zudreht. Das Problem ist nur, dass in der Welt aus Nullen und Einsen jede Reproduktion als Original taugt (also prinzipiell, deswegen aber nicht rechtlich).

„Bruaaah! Die-haben-mir-mein-Verknappungs-Spielzeug weggenommen!“

Wasserhahnmodell hin und Verknappungstaktik her, generell ist digitaler  Content schnell und einfach reproduziert, perfekt geklont, sozusagen. Das geht durchaus legal, weil beispielsweise eine Überspielung auf CD oder auf ein Zweitgerät als erlaubte Privatkopie zählt. Die Reproduktion findet aber auch massenhaft illegal, in mehr oder weniger großem Stil statt. Dieses systematische und kommerzialisierte Vorhalten, Feilbieten und Verteilen von kopiertem Content durch nicht autorisierte Dritte ist nun mal nicht erlaubt, soweit reicht die Rechtsprechung schon lange. Und derlei Dateien-Hehler sind zweifellos mehr als nur Spaßverderber im Sandkasten der Content-Branche, die am liebsten jenen ihr tolles Verknappungs-Spielzeug wegnehmen, die ohnehin genug anderes haben – es ist nicht rechtens.

Mir geht es hier um den Vergriff am Content durch künstliche Verknappung. Kultur, Information oder Wissen sind ein gesellschaftlich relevanter Rohstoff, überlebenswichtig, geradezu. Wem also überlässt die Gesellschaft die Verknappung des digitalen Content – oder besser: wem sollte sie sie übertragen?

Je weiter die Digitalisierung des Content-Geschäfts voranschreitet, desto mehr reagiert die Content-Industrie mit Verknappung

Die Content-Industrie kann am Ende gar nicht anders, als die Originale, die Quellen der von ihr erworbenen, bearbeiteten und gehandelten Schöpfungen hinter Bezahlschranken zu bunkern. Verschenken ist allenfalls Werbung, Marketing, dahinter muss das Verdienen stehen. Diesem verständlichen privatwirtschaftlichen Interesse an der Verknappung stehen zwei berechtigte Interessen gegenüber: Das der Urheber an der Selbstbestimmung über ihre Schöpfungen. Und das Interesse der Gesellschaft an der Vergemeinschaftlichung von Kultur, Information und Wissen.

Zunächst zu den Urheber-Interessen: Das Problem mit Verträgen von Verlegern, Produktionsfirmen oder Sendern, in denen die Urheber sämtliche Verwertungsrechte an ihrem Werk übertragen (sollen) – die sogenannten Total-Buy-Out-Verträge – ist nicht die pauschale Bezahlung. Das Problem ist, dass die Lizenznehmer bei Total-buy-out mit dem erworbenen Content machen können, was sie wollen – eben auch Werbung oder Ramschverkauf oder Verknappung. Durch Letzteres verschwinden dann Werke in den Verliesen der Lizenznehmer – und damit aus dem Zugriff eines möglichen Publikums, aus dem Blickfeld einer womöglich interessierten Öffentlichkeit, aus der Wahrnehmung einer prinzipiell aufnahmebereiten Gesellschaft. Und das selten aus Zensurgelüsten oder Niedertracht der Verwerter, sondern allein aus der marktwirtschaftlichen Notwendigkeit heraus. Nur wollen sich heutzutage immer weniger Urheber und Schöpfer mit dem Vorab-Ausverkauf ihrer Rechte abfinden. Dazu sollten sie auch jedes Recht behalten – ob es nun so etwas wie „geistiges Eigentum“ gibt oder es primär um die „materialisierte Wertschätzung geistiger Arbeit“ geht. Genau so wenig sollten wir als Gesellschaft aber die kalkulierte und überzogene Verknappung von so etwas Bedeutendem wie Kultur, Medien, Information und Wissen zu sehr den Content-Industriellen überlassen.

Wie lange ist Content Privatwirtschaftssache, und ab wann Gemeinwohl?

Urheber und Verwerter bauen ihre Wertschöpfung und ihr Geschäft nicht unerheblich auf der Ressource „Gesellschaft“ auf: Ist es doch der in Köpfen, Archiven und Speichern bewahrte und via Medien zugängliche Kultur- und Wissens-Schatz der Menschen, den jeder Urheber in/direkt nutzt, um etwas Neues zu schöpfen. Etwas Neues, das wiederum Produzenten und Verwerter veredeln und vertreiben helfen. Zudem sind es Bildungseinrichtungen – via Kultusministerien – , sind es Sendeanlagen und Sendebetrieb – via Medienanstalten – sowie  Spielstätten und soziale Sicherungssysteme – via Kulturförderung – , mit denen die Gesellschaft zur Ermöglichung des Content beiträgt. Leitet sich aus diesen Aufwendungen nicht ein Anspruch der Gesellschaft ab, in künstliche Verknappungen von Content hineinregulieren zu dürfen?

Man muss ja nicht gleich fordern, die Verknappung zu verbieten: Keine Bezahlschranken mehr, jeder Content wäre freier Content, der Vergriff wäre dann praktisch vergriffen – das wäre überzogen und unrealistisch. Doch darüber nachzudenken und zu entscheiden, wie weit das Recht auf Verknappung von Content reichen soll, zumindest diesen Auftrag hat die Digitalisierung der Gesellschaft erteilt – und wir müssen darüber reden, verhandeln und legislativ entscheiden. Und zwar jetzt.

Es ist ja schön und gut, dass es Antiquariate, Trödelmärkte, Ebay-Powerseller und Lizenzaufkäufer gibt. Als Verknapppungs-Gewinnler bedient diese Gebrauchtwaren-Branche Nostalgiker und Forscher, Jäger und Sammler. Deren Liebhabersammlungen, Heimbibliotheken und Privatarchive landen wiederum – mitunter – in öffentlichen oder universitären Bibliotheken und Mediatheken, in staatlichen Archiven, institutionellen Sammlungen, Museen und Aservaten.

Archivare, Dokumentaristen und Mediathekare sollten jedoch nicht (irgendwann) auf Gönner angewiesen sein

Dazu ist ihre Arbeit gesellschaftlich viel zu wichtig – und ich behaupte: in der Welt digitaler Inhalte war sie nie so wertvoll, wie heute und morgen. Aus drei Gründen:

Erstens, weil die öffentlichen Archive, Mediatheken und Sammlungen desto wirksamer gegen eine vermeintliche Renaissance von Herrschaftswissen und Wissensherrschaft arbeiten können, ja mehr sie als lupenrein vergemeinschaftete Einrichtungen akzeptiert, ja, hoch angesehen und solide finanziert sind.

Zweitens, weil das Archivieren, Erhalten und Freigeben digitaler Content-Bestände ganz eigene Herausforderungen mit sich bringt, vom technisch sicheren Betrieb und Lagern der Datenspeicher, über Netzwerk- und Sicherheits-Infrastrukturen bis hin zum Erhalt alternder Hardware und Betriebssysteme. Hier gilt es Kompetenz, Ressourcen und Ausstattung aufzurüsten, um mit den privatwirtschaftlichen Bewahrern Schritt halten zu können, bevor diese ihren ohnehin schon teuren archivarischen Content-Zugriff weiter exklusivieren.

Drittens, weil die großen Player in Netzen und Digitalwelten mehr und mehr den Term des „kollektiven Gedächtnisses“ für sich in Anspruch nehmen wollen. Weniger die Stiftungs-Enzyklopädie Wikipedia als vielmehr die Wirtschaftsunternehmen Google und Facebook. Letztere haben den Wert digitalen Contents längst erkannt. Für Google erhöht sich mit mehr verfügbaren Inhalten tendenziell die Güte seiner Antworten auf Suchanfragen. Und Facebook begreift jeden Eintrag seiner beinahe 1 Milliarde Nutzer als Rohstoff und wechselte mit der jüngst eingeführten Chronik zu einem quasi archivarischen Paradigma. Das Entfernen von Einträgen will Facebook unbedingt vermeiden und gestaltet diese Prozesse mühsam. Für Google und Facebook gilt: Verfügbarkeit und Vermehrung von Content ist gut für‘s Geschäft, seine Verknappung und „vergriffene“ Einträge sind‘s nicht.

Projekte wie der europaweite Online-Mediotheken- und Digital-Archiv-Verbund Europeana sind meiner Meinung nach die richtigen Gegenentwürfe. Ich bin dafür, den dort vergesellschafteten Content zu sichern, den Bestand auszubauen, für flexiblere Nutzung aufzurüsten – ja: durch Steuergelder, ja: durch Medien-Gebühren und -Abgaben, ja: durch Kultur-Flatrats, alles in gemäßigten Höhen – und die beteiligten Institutionen sowie auch lokale Bibliotheken und Archive finanziell gut auszustatten, um sie zu erhalten und aufzuwerten. Darüber hinaus gilt es, der Methode Verknappung womöglich auch gesetzlich etwas entgegenzusetzen: ja: durch verkürzte Laufzeiten des Urheberrechts, ja: durch Liberalisierung privater und nicht-gewerblicher Kopien, etwa im Bildungssektor, ja: durch rechtliche Stärkung der Urheber, etwa gegenüber unangemessenen Vergütungen und sittenwidrigen Total-buy-out-Verträgen. Das erfordert Diskussionen, Mut und Willen – von uns, der Gesellschaft.

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